Wie Sie vielleicht schon gehört haben, müssen Fahrzeuge mit CO2-Emissionen von nun an eine neue Steuer zahlen, zusätzlich zu den Steuern, die sie bereits zahlen.
Steuerpflichtig sind Fahrzeuge der Klassen M1 (Pkw mit bis zu 9 Sitzplätzen), N1 (Gütertransport bis zu 3 500 kg) und Motorräder. Von der Steuer befreit sind Fahrzeuge, die wegen Diebstahls endgültig oder vorübergehend stillgelegt wurden, Dienstfahrzeuge, Diplomatenfahrzeuge, Krankenwagen, medizinische Fahrzeuge, Bestattungsfahrzeuge und Fahrzeuge für Personen mit eingeschränkter Mobilität (nur ein Fahrzeug pro Person), Oldtimer und historische Fahrzeuge sind ebenfalls von der Steuer befreit, aber es gibt einige Voraussetzungen.
Der zu besteuernde Betrag variiert je nach Höhe der Emissionen, wobei die Sätze gestaffelt sind.
Im Jahr 2021 wird der im Jahr 2020 fällige Betrag gezahlt, von dem Pkw und Motorräder bis zu 120 g/co2 und leichte Nutzfahrzeuge bis 3500 kg bis zu 160 g/co2 befreit sind. Dieser Satz wird sich 2021 nach oben ändern, und nur noch Personenkraftwagen werden bis zu 95 g/co2 und Nutzfahrzeuge bis 3500 kg bis zu 140 g/co2 befreit sein. Der Steuersatz wird ebenfalls im Jahr 2021 steigen.
Der Betrag, der für Touristen in diesem Jahr 2021 (Verdienst bis 2020) zu zahlen ist, schwankt zwischen 6 und 60 Euro im Durchschnitt, 4x4s zwischen 70 und 100 Euro und die AUTOCARAVANES zwischen 55 und 180 Euro.
So kostet beispielsweise ein Ducato 2.8 aus dem Jahr 2003 rund 155 Euro, ein Renault Master aus dem Jahr 2008 rund 170 Euro und ein Ducato aus dem Jahr 2020 rund 60 Euro. Dies kann je nach Marke des Wohnwagens variieren.
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